Regelbetrieb bleibt ausgesetzt / Geschäftsstelle geschlossen

Update: 28.05.2020: Indoor-Angebote bleiben ausgesetzt

Trotz der ab 2. Juni geltenden weiteren Lockerungen für den organisierten Freizeit- und Breitensport bleiben die Indoor-Angebote der TG Bad Waldsee ausgesetzt. „Viele Hallen bleiben zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs für den Vereinssport bis mindestens 30. Juni geschlossen. Zudem sind die besonders in geschlossenen Räumen geforderten Hygienemaßnahmen mit ehrenamtlichen Ressourcen kaum umzusetzen.“, erklärt Heiko Stein, Vorstand Öffentlichkeitsarbeit und zugleich zuständig für das vereinsinterne Hygienekonzept, den einstimmigen Beschluss des Vorstands vom Mittwoch. Der Schutz der Mitglieder und Übungsleiter habe bei der Entscheidungsfindung oberste Priorität gehabt.

Abteilungs- und Übungsleiter der Turngemeinde wurden informiert, welche Möglichkeiten die erneuten Lockerungen für Outdoor-Angebote bieten. Sofern darauf aufbauend einzelne Sportgruppen den Übungsbetrieb wieder aufnehmen, werden die betreffenden Mitglieder rechtzeitig durch ihre Übungsleiter informiert.

Update 09.05.2020: Regelbetrieb bleibt ausgesetzt

Auch mit den per 11. Mai 2020 geltenden Lockerungen für den Breiten- und Freizeitsportbereich bleibt der Regelbetrieb in der TG 1848 Bad Waldsee weiter ausgesetzt. Eine Wiederaufnahme des Trainings- und Übungsbetriebs ist unter den strengen Rahmenbedingungen nur bedingt und nur in begrenztem Umfang möglich. Sofern im Ergebnis der Kommunikation zwischen Vorstand, Abteilungs- und Übungsleitern einzelne Gruppen den Übungsbetrieb aufnehmen, erhalten die betreffenden Mitglieder weitere Informationen über ihren Trainer/Übungsleiter.

Übungsbetrieb ausgesetzt

Die Turngemeinde 1848 Bad Waldsee setzt ihren Übungsbetrieb bis auf Weiteres aus. Die Geschäftsstelle bleibt ebenfalls für den Besucherverkehr geschlossen. Damit zieht der Vorstand die Konsequenzen aus der aktuellen Corona-Entwicklung und den Empfehlungen zur Reduzierung der sozialen Kontakte. „Wir sind in erster Linie dem Gemeinnutz verpflichtet und uns dieser Verantwortung bewusst. Eine Unterbrechung des Übungsbetriebs kann dazu beitragen, Mitglieder und ehrenamtlich Tätige vor einer Infektion zu schützen und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen“, begründet Sportvorstand Christof Rauhut die Entscheidung des Vorstandsteams.

Die Einstellung des Übungsbetriebs gilt offiziell ab Montag, 16. März 2020. Bereits informierte Abteilungs- und Übungsleiter sind angehalten, den Übungsbetrieb soweit möglich mit sofortiger Wirkung abzusagen. Die Wiederaufnahme des Übungsbetriebs kann frühestens mit einer entsprechenden behördlichen Freigabe der Sportstätten bzw. Lockerung der Kontaktbeschränkungen erfolgen.

Die Geschäftsstelle ist vorübergehend auschließlich per Mail info@tgev.de erreichbar, Kontaktinformationen der Vorstände sind hier zu finden.

Hinweise zu Beitragseinzug/Beitragsrechnung 2020

Der Mitgliedsbeitrag wurde wie jedes Jahr im Anschluss an die Ordentliche Mitgliederversammlung eingezogen bzw. in Rechnung gestellt.

Die rechtliche Lage:
Bei unserem überschaubaren Mitgliedsbeitrag handelt es sich nicht um eine Kurs- oder Teilnahmegebühr, die in ihrer Höhe an eine bestimmte Teilnahmehäufigkeit gebunden ist. Nach § 5 unserer Satzung in Verbindung mit der Beitragsordnung handelt es sich um einen Beitrag für die Mitgliedschaft in unserem Verein.

Dass derzeit leider keine sportlichen Angebote stattfinden können, liegt nicht in unserem Ermessen, sondern geht auf eine behördliche Anordnung zurück. Zudem haben wir bis Mitte März unseren sportlichen Vereinsbetrieb aufrechterhalten und werden diesen sobald wie möglich wieder aufnehmen. Es handelt sich also um eine zeitlich befristete Einstellung des Übungsbetriebs aus Gründen, die der Verein nicht zu vertreten hat. Satzung und Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wurden, sehen keine Beitragsreduzierung bei zeitlich befristeter Einstellung des Übungsbetriebs aufgrund höherer Gewalt vor.

Sollte die Unterbrechung des Übungsbetriebs länger andauern und dadurch die praktische Umsetzung des Vereinszwecks im Jahr 2020 nachhaltig und längerfristig unmöglich machen, wird der Vorstand der Mitgliederversammlung im Jahr 2021 einen sachdienlichen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.

In eigener Sache:
Wir sind als Sportverein gemeinnützig tätig, ehrenamtliche Tätigkeit hält unseren Verein am Laufen – auch in diesen Tagen. Unsere Mitgliedsbeiträge unterliegen einer strengen Kontrolle und dürfen ausschließlich für den Vereinszweck genutzt werden. Es geht also nichts verloren, auch wenn zeitweilig kein Übungsbetrieb stattfinden kann. Sobald wir wieder starten, steht das sportliche Angebot wieder in vollem Umfang zur Verfügung. Auch und vor allem dank gezahlter Mitgliedsbeiträge!

Nach § 5 Ziff. 4 der Satzung hat der Vorstand in begründetet Härtefällen einen Ermessensspielraum hinsichtlich Beitragserleichterungen. Bitte wendet euch in diesem Fall direkt an einen unserer Vorstände.