Häufig gestellte Fragen

 

Welche Angebote gibt es in der TG 1848 Bad Waldsee?

Die alle aufzuführen, würde den Rahmen hier sprengen. Auf unserer Startseite findest du unsere Angebote von A wie Afterburn Workouts bis Z wie Zumba. Am Ende der Übersicht kannst du dir unser Infoblatt als pdf herunterladen, das ebenfalls alle Angebote enthält.

Wie kann ich Mitglied in der TG werden?

Das geht ganz einfach: Fülle einen Mitgliedsantrag aus und schicke diesen in unsere Geschäftsstelle oder gib ihn bei deinem Trainer oder Übungsleiter ab. Einen Blanko-Antrag bekommst du bei deinem Übungsleiter, in der Geschäftsstelle oder du druckst dir hier selbst einen aus.

Welchen Nutzen habe ich von einer Mitgliedschaft?

Zunächst kannst du natürlich auf das vielseitige Sport- und Freizeitangebot der TG zurückgreifen. Darüber hinaus unterstützt du mit deinem Mitgliedsbeitrag unsere erfolgreiche Kinder- und Jugendarbeit: Mehr als 800 Kinder und Jugendliche in und um Bad Waldsee nutzen unsere Angebote im Wettkampf- und Freizeitsport.

Was kosten eure Angebote, wenn ich nicht Mitglied bin?

Ein Verein lebt vor allem von seinen Mitgliedern und für seine Mitglieder. Diesen Vereinsgedanken leben wir und halten unsere Angebote ausschließlich für unsere Mitglieder offen. Unsere Mitgliedsbeiträge sind so überschaubar, dass wir keinen Vergleich scheuen und uns bewusst gegen Gebührenmodelle für Nichtmitglieder entschieden haben.

In meinem letzten Verein musste ich im Vereinsheim helfen, jeden Monat einen Kuchen backen … wie ist das bei euch?

Bei uns muss niemand etwas müssen. Wer sich bei uns engagieren möchte, tut das freiwillig. Ansonsten konzentrieren wir uns auf unseren Vereinszweck: Die Förderung sportlicher Angebote im gemeinnützigen Bereich. Ein Vereinsheim haben wir nicht. Aber wenn du gern Kuchen bäckst: Gegen ein gelegentliches Stück ist natürlich nichts einzuwenden … 😉

Was kostet die Mitgliedschaft?

Die Basismitgliedschaft für einen Erwachsenen kostet 68 Euro pro Jahr (das sind nicht einmal 6 Euro pro Monat). Für Wettkampfsportarten erheben wir einen geringen jährlichen Wettkampfzuschlag. Für einige wenige Angebote ist ein Zusatzbeitrag fällig. Nähere Informationen dazu findest du hier.

Muss ich den vollen Mitgliedsbeitrag bezahlen, wenn ich erst im Oktober TG-Mitglied werde?

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags und die Zahlungsmodalitäten sind in unserer Beitragsordnung geregelt, die du im Download-Bereich einsehen kannst und die jedem Auftnahmeantrag beiliegt. Liegt das Eintrittsdatum im 2. Halbjahr des Kalenderjahres (also ab 1. Juli), wird im ersten Kalenderjahr der Mitgliedschaft der halbe Mitgliedsbeitrag fälllig.

Gibt es ermäßigte Mitgliedsbeiträge?

Ja, wir haben Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche, Schüler und Studenten, Rentner. Für Familien bieten wir einen preiswerten Familienbeitrag an. Ein ermäßigter Beitragssatz gilt auch für den Bereich Reha-Sport. Nähere Informationen dazu findest du hier.

Kann ich Angebote testen, bevor ich mich für eine Mitgliedschaft entscheide?

Ein Schnuppertraining ist im Regelfall immer möglich. Am besten, du besprichst das mit dem jeweiligen Übungsgruppenleiter.

Wann beginnt die Mitgliedschaft?

Meist sobald wir deinen Mitgliedsantrag haben.

Wie und wann bezahle ich die Mitgliedsbeiträge?

Darum brauchst du dich nicht zu kümmern. Der fällige Mitgliedsbeitrag wird im März/April im Lastschriftverfahren von deinem Konto eingezogen.

Kann ich mit einer Mitgliedschaft auch mehrere Angebote nutzen?

Ja. Lediglich die Zusatzbeiträge spezieller Angebote fallen dann unter Umständen mehrfach an.

Bin ich versichert, wenn ich in der TG Sport treibe?

Ja. Neben der normalen Krankenversicherung sind unsere Mitglieder über den Württembergischen Landessportbund in der ARAG Sportversicherung versichert.

Meine Tochter möchte in einer eurer Übungsgruppen Mitglied werden. Was tut ihr für den Kinder- und Jugendschutz?

Wir bekennen uns zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes u. a. auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes (§72a SGB VIII). Wir treten für die Integrität, die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Als einer der ersten Vereine in und um Bad Waldsee haben wir im Frühjahr 2017 eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kreisjugendamt unterzeichnet und die darin verankerten Maßnahmen fristgerecht umgesetzt.

Wie kann ich mich für den Verein engagieren?

Wenn du das möchtest, sprich einfach deine Übungsgruppen- oder Abteilungsleiter darauf an. Oder nimm Kontakt zu einem unserer Vorstände auf. Wir suchen immer Übungshelfer, Übungsleiter bzw. ehrenamtliche Unterstützung in anderen Bereichen.

Wie kann ich Trainer/Übungsleiter werden? Wie unterstützt die TG meine Aus- und Fortbildung?

Wenn du Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Trainer/Übungsleiter in der TG Bad Waldsee hast, aber noch nicht im Besitz einer entsprechenden Lizenz bist bzw. dich weiterbilden willst, helfen wir dir gern bei der Auswahl von geeigneten und anerkannten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten und unterstützen dein Engagement. Bitte wende dich für eine individuelle Beratung an unsere Geschäftsstelle, die bei Bedarf auch den Kontakt zu unseren Dach- und Fachverbänden herstellen kann. Nähere Infos zur einer Trainer-/Übungsleitertätigkeit in der TG findest du hier.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Das geht ganz einfach: Schreibe uns einen Brief oder eine Mail, in dem du uns deine Kündigung mitteilst. Am besten schickst du die Kündigung direkt an die Geschäftsstelle. Die Kündigungsfristen (aktuell ein Monat zum 31. Dezember) sind in der Satzung geregelt. Wenn du zwar keinen Sport mehr in der TG treibst, unsere gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeit jedoch gern weiter unterstützen möchtest, kannst du einfach in eine passive Mitgliedschaft wechseln. Die kostet gerade einmal 23 Euro pro Jahr und hilft uns in unserer Vereinsarbeit. Eine kurze Mail an die Geschäftsstelle genügt.

Wegen der Corona-Krise wurde der Übungs- und Wettkampfbetrieb ausgesetzt – trotzdem wurde mir der volle Mitgliedsbeitrag berechnet bzw. vom Konto eingezogen. Ist das richtig?

Der Mitgliedsbeitrag wurde wie jedes Jahr im Anschluss an die Ordentliche Mitgliederversammlung eingezogen bzw. in Rechnung gestellt.

Die rechtliche Lage:
Bei unserem überschaubaren Mitgliedsbeitrag handelt es sich nicht um eine Kurs- oder Teilnahmegebühr, die in ihrer Höhe an eine bestimmte Teilnahmehäufigkeit gebunden ist. Nach § 5 unserer Satzung in Verbindung mit der Beitragsordnung handelt es sich um einen Beitrag für die Mitgliedschaft in unserem Verein.

Dass derzeit leider keine sportlichen Angebote stattfinden können, liegt nicht in unserem Ermessen, sondern geht auf eine behördliche Anordnung zurück. Zudem haben wir bis Mitte März unseren sportlichen Vereinsbetrieb aufrechterhalten und werden diesen sobald wie möglich wieder aufnehmen. Es handelt sich also um eine zeitlich befristete Einstellung des Übungsbetriebs aus Gründen, die der Verein nicht zu vertreten hat. Satzung und Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wurden, sehen keine Beitragsreduzierung bei zeitlich befristeter Einstellung des Übungsbetriebs aufgrund höherer Gewalt vor.

Sollte die Unterbrechung des Übungsbetriebs länger andauern und dadurch die praktische Umsetzung des Vereinszwecks im Jahr 2020 nachhaltig und längerfristig unmöglich machen, wird der Vorstand der Mitgliederversammlung im Jahr 2021 einen sachdienlichen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.

In eigener Sache:
Wir sind als Sportverein gemeinnützig tätig, ehrenamtliche Tätigkeit hält unseren Verein am Laufen – auch in diesen Tagen. Unsere Mitgliedsbeiträge unterliegen einer strengen Kontrolle und dürfen ausschließlich für den Vereinszweck genutzt werden. Es geht also nichts verloren, auch wenn zeitweilig kein Übungsbetrieb stattfinden kann. Sobald wir wieder starten, steht das sportliche Angebot wieder in vollem Umfang zur Verfügung. Auch und vor allem dank gezahlter Mitgliedsbeiträge!

Nach § 5 Ziff. 4 der Satzung hat der Vorstand in begründetet Härtefällen einen Ermessensspielraum hinsichtlich Beitragserleichterungen. Bitte wendet euch in diesem Fall direkt an einen unserer Vorstände.