Kinder- und Jugendschutzkonzept der TG in letzter Umsetzungsphase

Das Jugendschutzkonzept der TG Bad Waldsee, dessen Kern die Überprüfung aller in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Übungsleiter und Übungshelfer ist, befindet sich in der letzten Phase der praktischen Umsetzung. “Dank der engen Zusammenarbeit mit Sachgebietsleiterin Margit Geiger und ihrem Team des Waldseer Bürgerbüros sind wir zuversichtlich, dass wir die Überprüfung unserer Ehrenamtlichen fristgemäß abschließen können”, erklärt Heiko Stein, Vorstand Öffentlichkeitsarbeit und Jugendschutzbeauftragter der Turngemeinde.

Mit der abschließenden Umsetzung werden in der TG ausschließlich Personen als Übungsleiter oder Übungshelfer tätig sein, die den Ehrenkodex der Württembergischen Sportjugend anerkennen und hinsichtlich des Ausschlusses einschlägiger Vorstrafen eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet haben. Ehrenamtliche mit direktem und intensivem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen im Übungsbetrieb müssen zudem erstmalig 2017 bzw. vor Antritt ihrer Tätigkeit, in der Folge alle fünf Jahre ihr Erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme beim Verein vorlegen. Dies betrifft vorrangig Übungsleiter und -helfer in Kinder- und Jugendgruppen.

“Die Anträge zur gebührenfreien Ausstellung des Führungszeugnisses, die Einsichtnahme sowie Dokumentation im Verein bereiten wir seit Anfang des Jahres detailliert vor. Immerhin betrifft das individuelle Prozedere etwa 90 unserer 120 Ehrenamtlichen ”, so Stein weiter. Dabei sei fast schon zu erwarten gewesen, dass nicht alles ganz reibungslos funktioniere. Bei der Optimierung der Abläufe habe sich mit Unterstützung durch das Bürgerbüro ein Verfahren herauskristallisiert, das von der Stadt nun weiteren hiesigen Vereinen empfohlen wird.

Hintergrund: In Umsetzung der Regelungen aus dem sogenannten Kinderschutzgesetz (§ 72a SGB VIII) und einer Vereinbarung mit dem Jugendamt sind Vereine angehalten, ihre Ehrenamtlichen für den Kinder- und Jugendschutz zu sensibilisieren und einschlägig vorbestrafte Personen von einer Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich auszuschließen.