TG gibt weiter „Grünes Licht“ für engagierte Kinder- und Jugendarbeit

In der TG Bad Waldsee gibt es weiterhin „Grünes Licht“ für eine engagierte Kinder- und Jugendarbeit. „Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Vereinen und dem Kreisjugendamt hatten auch wir unsere im Kinder- und Jugendbereich tätigen Übungsleiter und -helfer zu überprüfen“, erklärt Heiko Stein, Vorstand Öffentlichkeitsarbeit und Jugendschutzbeauftragter der Turngemeinde. „Mit gutem Gewissen können wir die Basisüberprüfung und Sensibilisierung unserer Ehrenamtlichen zum Jahresende abschließen.“

Gegen Jahresmitte forderte die TG ihre etwa 120 Übungsleiter und -helfer auf, den Ehrenkodex des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) sowie eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Etwa 90 Ehrenamtliche mit direkter Verantwortung für Kinder- und Jugendgruppen hatten zudem ihr Erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorzulegen. Fristgemäß sei man nun allen aus der Vereinbarung resultierenden Pflichten nachgekommen. Mit zwei äußerst positiven Ergebnissen. Zum einen zeigten alle Ehrenamtlichen großes Verständnis und wirkten an der Umsetzung mit. Zum anderen habe keine Prüfung Hinderungsgründe für eine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendbetreuung ergeben. „Alles andere hätte uns auch überrascht und zu denken gegeben“, so Stein

Das Thema sei damit jedoch nicht abgeschlossen. Das gleiche Prozedere komme auf neue Übungsleiter und -helfer zu, bevor sie erstmals im Kinder- und Jugendbereich eingesetzt werden. Die Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses sei zudem im Rahmen der Tätigkeit spätestens alle fünf Jahre erneut fällig. „Die Integrität, die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen hat einen hohen Stellenwert. Vorbehaltlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung werden wir unser Bekenntnis zum Kinder- und Jugendschutz künftig auch in der Vereinssatzung verankern“, so Stein abschließend.

Hintergrund: In Umsetzung der Regelungen aus dem sogenannten Kinderschutzgesetz (§ 72a SGB VIII) und einer Vereinbarung mit dem Jugendamt sind Vereine angehalten, ihre Ehrenamtlichen für den Kinder- und Jugendschutz zu sensibilisieren und einschlägig vorbestrafte Personen von einer Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich auszuschließen. Eine entsprechende Prüfung soll durch regelmäßige Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses der in der Kinder- und Jugendbetreuung tätigen Personen erfolgen.

Bild: Die Einsichtnahme ins Erweiterte Führungszeugnis der Ehrenamtlichen muss sorgfältig dokumentiert und spätestens alle fünf Jahre wiederholt werden (Symbolfoto).