Corona AKTUELL

Update 02.04.22: Anpassung der Corona-VO (gültig ab 03.04.2022)
(Es gelten die grundlegenden Regelungen der Corona-VO)

Die wichtigsten Hinweise auf einen Blick (Stand 02.04.2022):

  • Aufhebung der Corona-VO Sport und der damit verbundenen Beschränkungen
  • Aufhebung der allgemeinen verpflichtenden Corona-Schutzmaßnahmen im Sportbereich (Zugangsbeschränkungen, Maskenpflicht)
  • In den Städtischen Rehakliniken besteht weiterhin Maskenpflicht (FFP2) – betrifft Übungsgruppen Maxibad/Therme
  • §2 Corona-VO empfiehlt Individualschutz (eigenverantwortlich):
    Einhaltung eines Mindestabstandes und Tragen einer medizinischen Maske/Atemschutzmaske in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen (außerhalb der Sportausübung), regelmäßiges Lüften von geschlossenen Räumen, ausreichende Hygiene

Hinweise zur Absonderungspflicht

Übungsbetrieb unter Corona-Bedingungen