Endlich Klarheit: Die vereinfachte Zugangsmöglichkeit zum Vereinssport für Schülerinnen und Schüler auf Basis der schulischen Testung bleibt bestehen. Der Schülerausweis gilt – außer in den Ferien – weiter als Testnachweis und sichert allen Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren Teilhabe am Vereinsleben. Ein weiteres mögliches Fristende für diese Regelung wurde von Seiten der Landesregierung nicht kommuniziert. Die Schultests werden vorerst bis zu den Osterferien fortgesetzt.
Die erleichterten Zugangsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler zu Sportangeboten im Verein über die schulische Testung wurden bisher nur monatsweise verlängert und dabei immer auf ein mögliches Fristende dieser Regelung für die 12- bis 17-Jährigen hingewiesen. Diese Sonderregelung wurde nun entfristet und gilt bis auf Weiteres. Im Rahmen verschiedener Anfragen der letzten Tage verwies das Kultusministerium dabei auf eine Veröffentlichung via Twitter vom 21. Januar, in der es heißt:
„Weil uns Anfragen erreichen, stellen #KM & @MSI_BW klar: Eine Änderung der Ausnahmeregelung für #SuS steht derzeit nicht an. Sprich, eine Beendigung der Ausnahme ist bis auf weiteres nicht geplant. Die Schultestnachweise gelten bis auf weiteres zB für #Sport- & #Musik-Vereine.“ (Quelle: Twitter)
Bereits kurz vor Weihnachten machten mehr als 80 Vereine in einem Offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmann auf drohende Einschränkungen durch ein mögliches Ende dieser Sonderregelung aufmerksam und forderten auch weiterhin eine niederschwellige Verlässlichkeit und Kontinuität der Sportangebote durch Anerkennung der schulischen Testung. Die TG schloss sich dieser Initiative an.